Kirche 2030 und ekiba 2032
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gebäuden der Evangelischen Kirche und der Ampelentscheidung fallen immer wieder die Begriffe Kirche 2030 und ekiba 2032. Doch was verbirgt sich dahinter und wie hängen die Begriffe zusammen?
Was ist ekiba 2032?
ekiba 2032 ist der Strategieprozess der Evangelischen Landeskirche in Baden, der die Kirche für die Zukunft aufstellen möchte.1
Die Herausforderung für die Evangelische Kirche
Das Problem ist bekannt: Die Kirche erreicht viele Menschen nicht mehr. Die Mitgliederzahlen der evangelischen Kirche sinken, teils durch den demographischen Wandel, vor allem aber durch Austritte und nicht erfolgte Taufen. Hierdurch verringern sich die Kirchensteuereinnahmen. Auch die Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, trägt dazu bei.
Die Strategie zur Problemlösung
Um auf diese Veränderung zu reagieren, hat die Evangelische Kirche in Baden den Strategieprozess ekiba 2032 ins Leben gerufen. Der Prozess verfolgt dabei den Ansatz, sowohl zu sparen als auch Kirche neu aufzustellen. Grundlegende Ziele sind die Transformation von Kirche und die Reduktion der Ausgaben um 30%. Hierfür hat die Landessynode verschiedene Rahmenbedingungen festgelegt. Ebenso wurde von der Landeskirche ein Vorschlag zur Umsetzung des Entscheidungsprozess Gebäude veröffentlicht. Dieser kann auf der Seite der ekiba eingesehen werden.
Die Umsetzung aus Bezirksebene
Die Umsetzung von ekiba 2032 findet in den Kirchenbezirken statt. Rechtlich sind nämlich die Kirchenbezirke für die Steuerung der Ressourcen verantwortlich. Desweiteren sind dort auch die einzelnen Gemeinden bekannt. Innerhalb der Kirchenbezirke ist der Bezirkskirchenrat (in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bezirkssynode) für den Prozess verantwortlich. Bis Ende 2032 soll nun jeder Kirchenbezirk ein Konzept vorlegen, das bis 2032 umgesetzt wird.
Was ist Kirche 2030?
Der Prozess zur Umsetzung durch die Evangelische Kirche in Karlsruhe heißt Kirche 2030.
Ablauf des Prozesses
Mit diesem wurde im Herbst 2020 begonnen. Bei der Versammlung der Stadtsynode im April 2022 (Protokoll der Sitzung am 08.04.2022) gab Dekan Dr. Schalla einen Ausblick zur Umsetzung von Kirche 2030. In mehreren Arbeitsgruppen wurden zu den Themen Gebäude, Kooperationsregionen und für die Stellenplanung2 Konzepte zur Veränderung und Einsparung erarbeitet. Allgemein ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Die Ergebnisse der AGs sollen durch die Synode beraten werden. Die Beschlüsse erfolgen jedoch durch den Stadtkirchenrat.
Gebäude: Kriterienmatrix und Bauwiederherstellungswert
Als Grundlage für die Ampelentscheidung wurde eine Kriterien-Matrix erstellt. Dabei wurden drei Kategorien (die späteren Ampelfarben) festgelegt:
- Kategorie A (grün): Die Liegenschaft ist für eine vollumfängliche künftige Nutzung vorgesehen.
- Kategorie B (gelb): Die Liegenschaft ist baulich zu erhalten.
- Kategorie C (rot): Die Liegenschaft soll aufgegeben werden.3
Die Empfehlungen zum Umgang mit Gebäuden und zur Bewertung von deren Potential hat die ekiba in dem Dokument Prozessvorschlag Gebäudeklassifizierung zusammengefasst. Ein zentraler Begriff, der auch bei Kirche 2030 eine wichtige Rolle spielt, hierbei ist der “Bauwiederherstellungswert”.
Der Bauwiederherstellungswert wurde im Rahmen des Liegenschaftsprojektes zwischen 2014-2018 für alle damals erfassten Gebäude ermittelt. Er sagt aus, was eine theoretische Wiederherstellung des konkreten Gebäudes nach damaligen Preisen gekostet hätte. (…) Er ist ein Maßstab, der einen Vergleich aller Gebäude in ihrem prognostizierten, langfristigen Aufwand erlaubt. Der Bauwiederherstellungswert ist keine vollständige Wertermittlung eines Gebäudes, keine Ermittlung von ggf. notwendigen, konkreten Baumaßnahmen und keine tatsächliche Kostenprognose bis 2050.
Prozessvorschlag Gebäudeklassifizierung der ekiba
Die Evangelischen Kirche in Baden hat für die Evangelische Kirche in Karlsruhe einen Grenzwert von Bauwiederherstellungswerten festgelegt, der für den langfristigen Bedarf nicht überschritten werden darf. Der Stadtkirchenrat in Karlsruhe kann nun so viele Gebäude auf grün (Kategorie A) setzen, bis deren einzelne Bauwiederherstellungswerte addiert den Grenzwert nicht überschreiten. Auch für die Farbe rot (Kategorie C) gibt die Landeskirche eine Gebäudeanzahl vor, die bei der Klassifizierung nicht unterschritten werden darf.
Die Farben der Ampelliste
- Die Gebäude der Farbe grün (Kategorie A) haben eine langfristige Perspektive. Diese Gebäude bleiben in der Mitfinanzierung durch die Landeskirche und in der Finanzierung durch den Kirchenbezirk.
- Die Gebäude der Farbe gelb (Kategorie B) haben eine fragliche Perspektive. Hier werden nur unbedingt notwendige Baumaßnahmen durchgeführt. Ob das Gebäude durch eine alternative Finanzierung längerfristig erhalten werden kann, muss hier bis spätestens 2032 erfolgen.
- Die Gebäude der Farbe rot (Kategorie C) haben keine Perspektive und bekommen langfristig keine kirchlichen Finanzmittel mehr. Mehr dazu im Beitrag Weitere Informationen zur Ampelentscheidung.
Die Ampelliste mit allen bewerteten und eingestuften Gemeinden kannst du auf der Seite von Kirche 2030 nachlesen. Insgesamt sind 5+12 Gebäude als Grün eingestuft. 14 Gebäude verbleiben unklar (gelb), und 14 Gebäude werden aufgegeben.
- Vorgaben und Erläuterungen zum Strategieprozess, ekiba, Mai 2022, https://www.ekiba.de/media/download/variant/281547/ekiba2032-informationen-zum-prozess–pdf-.pdf, aufgerufen am 21.08.2023 [↩]
- Struktur, Evangelische Kirche in Karlsruhe, https://www.kirche2030-ka.de/struktur/, aufgerufen am 21.08.2023 [↩]
- Sitzung der Stadtsynode am 08.04.2023, Protokoll [↩]